Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für polysportive Kindersportwochen
des Vereins FRÄCHBÄR




I. Geltungsbereich der AGB

1) Die vorliegenden AGB gelten für alle Teilnehmenden der polysportiven Kindersportwochen (in der Folge Camps genannt), welche der Verein FRÄCHBÄR veranstaltet.

2) Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden.

3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein/werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

II. Anmeldung und Teilnahmegebühren

1) Die Anmeldungen zu den Camps des Vereins FRÄCHBÄR müssen online erfolgen und sind mit der Einzahlung der Campgebühren verbindlich. Die Campplätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Die Anzahl Campplätze ist beschränkt.

2) Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine Bestätigung. Die Kinder, welche an einem Camp teilnehmen wollen, müssen das in den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführte Alter haben. Kinder, welche nicht das im Flyer des jeweiligen Camps aufgeführte Alter haben, können durch den Veranstalter abgewiesen werden (Ausnahmen können bei frühzeitiger Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter gewährt werden: fraechbaer(at)gmail.com).

3) Die Teilnahmegebühren können je nach Camp unterschiedlich sein. Sie sind in den Campaus-schreibungen vermerkt. Die Gebühren gelten immer für eine Person. Der Geschwisterrabatt in den polysportiven Kindersportwochen beträgt Fr. 25.- pro Kind.

4) Die Anmeldefrist läuft grundsätzlich bis 14 Tage vor dem Camp. Nach der Online-Anmeldung wird ein Bestätigungsmail mit den Campgebühren verschickt. Diese müssen bis 5 Tage vor dem Start der Woche beglichen werden.

III. Durchführung des Angebots

1) Der Verein FRÄCHBÄR behält sich in Ausnahmefällen vor, die allenfalls in der Ausschreibung aufgeführten Campleitpersonen zu wechseln und Änderungen im Ablauf und beim Inhalt des Camps vorzunehmen.

2) Die zusätzlichen Betreuungsmodule (07:30 – 09.30 / 16.00 – 17.30 Uhr) werden ab einer Mindestanzahl von 3 angemeldeten Kindern durchgeführt.

IV. Versicherung

1) Soweit gesetzlich möglich wird die Haftung des Vereins FRÄCHBÄR, aus welchem Rechtsgrund auch immer, für nachweislich verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die in unmittelbarer und direkter Folge der schädigenden Handlung entstehen, wegbedungen und die Haftung für indirekte und mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen, Ansprüche Dritter usw. sowie für Hilfspersonen ausgeschlossen.

2) Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.

3) Alle Teilnehmenden gelten für die Dauer des Camps bei der Rega als Gönner. Im Gegenzug ist die Rega berechtigt, ihnen Werbematerial zuzustellen, sobald sie 18 Jahre alt sind.

V. Absage, Verschiebung und Abbruch der Kindersportwoche

1) Bei Ausfall eines Leiters oder einer Leiterin oder aus anderen wichtigen Gründen (siehe Artikel V. Abs. kann der Verein FRÄCHBÄR die Camps absagen. Die betroffenen Teilnehmenden werden unmittelbar nach der Absage per Mail informiert. Wenn möglich wird eine Alternative angeboten. Ist dies nicht möglich oder wird das Alternativcamp von einer betroffenen Teilnehmenden oder einem betroffenen Teilnehmer abgelehnt, werden die Campgebühren vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

2) Die Camps finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Kindern statt. Die angemeldeten TeilnehmerInnen werden per Mail 13 Tage vor dem geplanten Start informiert, falls das Camp nicht stattfinden sollte. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

3) Wird ein Camp durch eine Teilnehmende oder durch einen Teilnehmenden abgebrochen, werden die gesamten Campkosten nicht zurückerstattet. Können zwingende Gründe (siehe Artikel V. Abs. 7.) geltend gemacht werden, so werden die Campgebühren anteilmässig gemäss den bereits bezogenen Leistungen verrechnet.

4) Stornierung von reservierten Camp-Plätzen sind per E-Mail an fraechbaer@gmail.com zu richten. Für Rückerstattung von Campgebühren benötigen wir Ihre vollständigen Kontoangaben.

5) Bei Zugang der Stornierung bis und 14 Tage vor dem Campstart ohne zwingende Gründe (siehe Artikel V. Abs. 6), wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 40 Franken erhoben.

6) Bei Zugang der Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Campstart ohne zwingende Gründe (siehe Artikel V. Abs. 7), werden keine Campgebühren zurückerstattet resp. die vollen Campgebühren in Rechnung gestellt.

7) Zwingende Gründe sind Unfall, Krankheit (Arztzeugnis in beiden Fällen zwingend) oder Fälle höherer Gewalt (bspw. Todesfall in der Familie). Abmeldungen müssen immer per Mail direkt an
fraechbaer(at)gmail.com gerichtet werden.

VI. Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Verein FRÄCHBÄR verpflichtet sich, die Grundsätze des Datenschutzrechtes gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen zu befolgen, insbesondere Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Hingegen speichert der Verein FRÄCHBÄR Angaben wie Wohn- oder Emailadresse, um später Informationen über weitere Kurse zuzustellen.

VII. Urheberrecht

Die Teilnehmenden und der Verein FRÄCHBÄR verpflichten sich, die Grundsätze des Urheberrechts zu befolgen. Bilder, die während der Kindersportwoche gemacht werden, können auf unserer Homepage, auf dem Instagram-Account, Facebook und auf den Ausschreibungen (Flyern) veröffentlich werden. Gruppenbilder können auch an die Presse weitergegeben werden – Nahaufnahmen nur in Absprache mit den Eltern.

VIII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist St. Gallen.

Jona, 7. Januar 2020